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Verordnung über Tierarzneimittel COM(2014) 588

 

Am 24.02.2016 um ca. 10.00 Uhr wurde die 50000er-Marke geknackt! Somit ist es möglich gemacht worden, dass die Verordnung jetzt eindeutiger formuliert und umgeschrieben werden kann. Vielen, vielen Dank an alle Unterzeichner!


Nachfolgend finden Sie weiterhin alle Informationen rund um die Verordnung und Petition:

Falls Sie nicht bei Facebook sind und/oder noch nichts zur Petition bezüglich der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel COM(2014) 588" gehört haben, habe ich die nachfolgenden Informationen für Sie zusammengefasst:

Oben genannte Verordnung soll das Tierarzneimittelgesetz eigentlich nur für Nutztiere neu und strenger regeln. Dies ist an sich ja begrüßenswert, allerdings ist die Verordnung so sehr allgemein gehalten, dass sie auch normale Wirbeltiere (Hunde, Katzen, Frettchen, Kaninchen etc) mit einschließt. Ferner sind einige Formulierungen so unglücklich gewählt, dass auch diese weitreichende Folgen haben könnten, wenn die Verordnung so durchkommt.

Bei Inkrafttreten der Verordnung:

  • dürfen bestimmte Naturheilmittel, Homöopathika, Ergänzungsfuttermittel und Kräuter etc nicht mehr am Tier angewendet werden, wenn sie keine Zulassung als Tierarzneimittel haben.
  • Wenn sie trotzdem - von THPs oder vom Tierhalter selbst - einem Tier verabreicht werden, machen sich diese Personen strafbar.
  • Futterergänzungen bzw. Einzelfuttermittel (wie z.B. Grünlippmuschel, Nachtkerzenöl, Ulmenrinde, Calciumprodukte etc) sind dann zukünftig nur noch teuer über den Tierarzt oder auf Rezept in der Apotheke erhältlich, SOFERN sie eine Tierarzneimittel-Zulassung bekommen. Bitte hierzu unbedingt die Futtermittelkunde beachten. Ausgenommen von der Verordnung sind Zusatzstoffe, NICHT Einzelfuttermittel.
  • Naturheilmittel und Kräuter speziell für Tiere werden teilweise vom Markt verschwinden, da eine Zulassung als Tierarzneimittel zu kostenintensiv und aufwändig ist.
  • Es gibt seit 1991 eine EU-Verordnung Öko-Landbau, die Bio-Bauern den Einsatz von Antibiotika und chemisch-synthetischen Mitteln nur unter strengen Bedingungen 1x pro Mastgang erlaubt. Naturheilverfahren und homöopathische Behandlungen sind im Krankheitsfall vorzuziehen. Falls die neue Verordnung beschlossen wird, ist es möglich, dass diese Bauern wieder auf synthetische Mittel zurückgreifen müssen.

Dies hat zur Folge:

  • dass THP´s Naturheilkunde und homöopatische Mittel etc. nicht mehr anwenden dürfen und so ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Schulmedizinisch erfolglos austherapierte Tiere werden keine weitere Möglichkeit einer unterstützenden Naturheilkundlichen Therapie bekommen.
  • Einzelfuttermittel, die als Tierarzneimittel eingestuft werden, sind im Supplemente-Shop Ihrer Wahl nicht mehr erhältlich. Bitte hierzu unbedingt die Futterkunde beachten!
  • Bio-Bauern dürfen pro Mastgang 1x mit Antibiotika oder Schmerzmittel behandeln. Bei mehreren Behandlungen darf das Fleisch oder das Ei kein Biosiegel mehr tragen. Wenn der Bio-Bauer für eine Behandlung mit Homöopathika oder Naturheilmittel jedes Mal einen Tierarzt rufen muss, wird das Bio-Fleisch oder das Bio-Ei unbezahlbar.
  • Tierphysiotherapeuten werden auch betroffen sein, da Stoffe und Gegenstände mit physikalischer Wirkung, die im oder am Tier angewendet werden, ebenfalls dem Tierarzneimittelgesetz unterstellt werden sollen.

Damit die Verordnung noch mal überarbeitet und eindeutiger formuliert wird, lag eine Petition beim Bundestag vor, die bis zum 24. Februar 2016 50.000 Unterschriften benötigte um überhaupt eine Chance zu bekommen, dass die jetzige Fassung verhindert werden kann. Die 50000 Unterschriften wurden erreicht. :-)

Hier geht es zur PETITION: https://epetitionen.bundestag.de/…/_…/Petition_61871.nc.html
 

Weitere Infos: http://kooperation-thp.de/…/EU-will-Arzneimittelrecht-fuer-…
Stellungsnahme des KTHP: http://kooperation-thp.de/content/download/303/3319/file/Stellungnahme%20Tierarzneimittel%20COM%20(2014)%20558%20DE.pdf
Antwort des Bundestages auf Anfrage der Partei Die Linke: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806558.pdf
Und die Verordnung selbst: http://ec.europa.eu/…/…/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.Pdf

Beschluss des Bundesrats vom 06.02.2015: http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/Bundesrat-Drs420-14-Tierarzneimittel.pdf?__blob=publicationFile

Der Blog des Human-Heilpraktikers Rene Gräber: http://renegraeber.de/blog/eu-verordnung-tierarzneimittel/